BRWO 1974 · Betriebsrats-Wahlordnung 1974
§ 35 BRWO 1974Nichtigkeit der Wahl
1. ABSCHNITT Betriebsrat
Die Nichtigkeit der Wahl kann bei Vorliegen eines rechtlichen Interesses jederzeit auch durch Klage auf Feststellung beim Gericht geltend gemacht werden. Das Urteil des Gerichts über die Nichtigkeit der Wahl hat bindende Wirkung.
Historique des modifications
- In Kraft seit 1990-12-01