Soziale Sicherheit – Durchführung (Israe · Soziale Sicherheit – Durchführung (Israel)
§ 11 Soziale Sicherheit – Durchführung (Israe
Artikel 11
In Durchführung des Artikels 16 Absatz 5 des Abkommens ist der Anspruch auf Erstattung nach Abschluß des Leistungsfalles oder für jedes Kalenderjahr geltend zu machen und binnen zwei Monaten nach Eingang der Forderung zu erfüllen.