AuslBG · Ausländerbeschäftigungsgesetz
§ 33b AuslBGSprachliche Gleichbehandlung
Schlußbestimmungen
Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sich diese auf alle Geschlechter in gleicher Weise.
AuslBG · Ausländerbeschäftigungsgesetz
Schlußbestimmungen
Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sich diese auf alle Geschlechter in gleicher Weise.