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Betriebsbewilligung nach dem Arbeitnehme · Betriebsbewilligung nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz

§ 1 Betriebsbewilligung nach dem ArbeitnehmeGeltungsbereich

En vigueurTexte officiel

Diese Verordnung gilt für Betriebe, die unter die Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzgesetzes fallen, soweit für diese Betriebe nach den folgenden Bestimmungen eine Betriebsbewilligung erforderlich ist; sie gilt jedoch nicht für Betriebe, die dem Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz, BGBl. Nr. 99/1952 , unterliegen.