Betriebsbewilligung nach dem Arbeitnehme · Betriebsbewilligung nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz
§ 9 Betriebsbewilligung nach dem ArbeitnehmeStrafbestimmungen
Übertretungen dieser Verordnung sind nach Maßgabe des § 31 des Arbeitnehmerschutzgesetzes zu ahnden.
Renvoie à
- Betriebsbewilligung nach dem Arbeitnehme Art. 31