BSVG · Bauern-Sozialversicherungsgesetz
§ 156a BSVGNichtanrechnung von Übergangsgeld
ABSCHNITT V ABSCHNITT römisch fünf Rehabilitation und Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge
Übergangsgeld, das für die Dauer einer beruflichen Ausbildung gewährt wird, ist auf die Notstandshilfe nach § 36a Abs. 3 Z 1 AlVG nicht anzurechnen.
Renvoie à
- BSVG Art. 36a