BSVG · Bauern-Sozialversicherungsgesetz
§ 48 BSVGAnpassung der Leistung von Amts wegen
ABSCHNITT VII ABSCHNITT römisch sieben Pensionsanpassung und Anpassung der Renten aus der Unfallversicherung
Die Anpassung der Leistungen gemäß § 46 ist von Amts wegen vorzunehmen.
Historique des modifications
- In Kraft seit 1993-07-01