BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 199 BDG 1979Leistungsfeststellung
Rechte
Die Bestimmungen über die Leistungsfeststellung sind auf Lehrer an Universitäten mit der Abweichung anzuwenden, daß an die Stelle des Kalenderjahres das Studienjahr und an die Stelle des Monates Jänner der Monat November treten.
Historique des modifications
- In Kraft seit 2004-01-01