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BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

§ 207d BDG 1979Bewerbung

5. Unterabschnitt Ausschreibung und Besetzung von Planstellen für leitende Funktionen

En vigueurTexte officiel

Die Bewerbungsgesuche sind innerhalb eines Monates nach dem Tag der Ausschreibung bei der Einreichungsstelle einzureichen. Die Zeit der Hauptferien ist in diese Frist nicht einzurechnen. Nicht rechtzeitig eingereichte Bewerbungsgesuche nehmen an dem weiteren Auswahlverfahren nicht teil und die ausschreibende Stelle hat die sich bewerbende Person hievon formlos zu verständigen.