Erhaltung der Volksgesundheit · Erhaltung der Volksgesundheit
§ 3 Erhaltung der Volksgesundheit
Ziel der in § 1 Z 2 bezeichneten Maßnahmen ist die Senkung des Risikos des Auftretens von genetisch bedingten Erkrankungen.
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Ziel der in § 1 Z 2 bezeichneten Maßnahmen ist die Senkung des Risikos des Auftretens von genetisch bedingten Erkrankungen.