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Soziale Sicherheit - Durchführung (Verei · Soziale Sicherheit - Durchführung (Vereinigtes Königreich)

§ 6 Soziale Sicherheit - Durchführung (Verei

Artikel 6

En vigueurTexte officiel

Beantragt eine Person auf Grund der Artikel 13 und 14 des Abkommens im Gebiet einer Partei eine Geldleistung bei Arbeitslosigkeit, so hat die Verbindungsstelle dieser Partei der Verbindungsstelle der anderen Partei ein Formblatt zu übermitteln, die sodann alle erforderlichen Auskünfte erteilt.