Soziale Sicherheit (Spanien) · Soziale Sicherheit (Spanien)
§ 33 Soziale Sicherheit (Spanien)
Artikel 33
Kinder im Sinne dieses Kapitels sind Personen, für die nach den anzuwendenden Rechtsvorschriften Familienbeihilfen vorgesehen sind.
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Artikel 33
Kinder im Sinne dieses Kapitels sind Personen, für die nach den anzuwendenden Rechtsvorschriften Familienbeihilfen vorgesehen sind.