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Soziale Sicherheit (Spanien) · Soziale Sicherheit (Spanien)

§ 47 Soziale Sicherheit (Spanien)

Artikel 47

En vigueurTexte officiel

(1) Mit Inkrafttreten dieses Abkommens tritt das Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Spanischen Staat über Soziale Sicherheit vom 23. Oktober 1969 samt Schlußprotokoll in der Fassung des Zusatzabkommens vom 14. November 1979 außer Kraft.

(2) Absatz 1 berührt nicht die vor dem Inkrafttreten dieses Abkommens erworbenen Ansprüche.

ZU URKUND DESSEN haben die Bevollmächtigten beider Vertragsstaaten dieses Abkommen unterzeichnet.

GESCHEHEN zu Madrid, am 6. November 1981 in zwei Urschriften in deutscher und spanischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.