Soziale Sicherheit – Durchführung (Itali · Soziale Sicherheit – Durchführung (Italien)
§ 19 Soziale Sicherheit – Durchführung (Itali
Informationsaustausch
Die Verbindungsstellen werden einander über jede Änderung der Höhe der Familienbeihilfen und über jede Änderung der Anspruchsvoraussetzungen für die Familienbeihilfen unterrichten.