Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

Tropentauglichkeitsverordnung · Tropentauglichkeitsverordnung

§ 9 Tropentauglichkeitsverordnung

En vigueurTexte officiel

Bedienstete, die sich vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung noch keiner Untersuchung auf Tropentauglichkeit unterzogen haben, und die in einer Dienststelle des Bundes in einem Tropenland Dienst versehen, sind anläßlich des nächsten Heimaturlaubes von der Dienstbehörde (vom Dienstgeber) aufzufordern, sich einer Tropentauglichkeitsuntersuchung nach § 3 zu unterziehen.