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Soziale Sicherheit – Durchführung (Finnl · Soziale Sicherheit – Durchführung (Finnland)

§ 11 Soziale Sicherheit – Durchführung (Finnl

Finanzielle Bestimmung

En vigueurTexte officiel

Für die Anwendung des Artikels 22 des Abkommens ist der Anspruch auf Erstattung nach Abschluß des Leistungsfalles oder für jedes Kalendervierteljahr, allenfalls durch Vermittlung der Verbindungsstellen, geltend zu machen und binnen zwei Monaten nach Eingang der Forderung zu erfüllen.