BEA-Geo. · Bundeseinigungsamts-Geschäftsordnung
§ 19 BEA-Geo.
Abschnitt 8 Schlußbestimmungen
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten das 2. Hauptstück und, soweit darin die Geschäftsführung des Obereinigungsamtes geregelt wird, das 4. Hauptstück der Einigungsamts-Geschäftsordnung (EA-Geo), BGBl. Nr. 354/1974 , in der Fassung BGBl. Nr. 561/1975 , außer Kraft.
Historique des modifications
- In Kraft seit 2012-04-27