Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

AusG · Ausschreibungsgesetz 1989

§ 71 AusGEntscheidung entgegen dem Gutachten der Aufnahmekommission

Unterabschnitt E Aufnahmeverfahren mit Überprüfung im Dienstverhältnis

En vigueurTexte officiel

Widerspricht die nach § 70 Abs. 1 getroffene Entscheidung dem Gutachten der Aufnahmekommission, so sind der Aufnahmekommission die Gründe mitzuteilen, die für diese Entscheidung maßgebend waren.

Historique des modifications
  • In Kraft seit 1991-09-01