APSG · Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991
§ 28a APSGVerweisungen
ABSCHNITT V ABSCHNITT römisch fünf Gemeinsame Vorschriften und Schlußbestimmungen
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.