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Abfuhr der Beiträge zur Arbeitslosenvers · Abfuhr der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für Strafgefangene

§ 1 Abfuhr der Beiträge zur Arbeitslosenvers

En vigueurTexte officiel

Die Dienststellen der Justiz haben die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung über eine zentrale Stelle monatlich summarisch auf Grund der in den einzelnen Vergütungsstufen zurückgelegten Versicherungszeiten mit der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse abzurechnen.