SVP-VO · Sicherheitsvertrauenspersonen
§ 6 SVP-VOFrist für die Bestellung
Die Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen hat binnen acht Wochen nach Ablauf der vorangegangenen Funktionsperiode zu erfolgen.
SVP-VO · Sicherheitsvertrauenspersonen
Die Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen hat binnen acht Wochen nach Ablauf der vorangegangenen Funktionsperiode zu erfolgen.