Soziale Sicherheit (Slowenien) · Soziale Sicherheit (Slowenien)
§ 3 Soziale Sicherheit (Slowenien)
Persönlicher Geltungsbereich
Dieses Abkommen gilt
a) für Personen, für die die Rechtsvorschriften eines oder beider Vertragsstaaten gelten oder galten;
b) für andere Personen, soweit diese ihre Rechte von den in Buchstaben a) bezeichneten Personen ableiten.