Soziale Sicherheit (Kroatien) · Soziale Sicherheit (Kroatien)
§ 0 Soziale Sicherheit (Kroatien)
die Republik Kroatien,
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK KROATIEN ÜBER SOZIALE SICHERHEIT
StF: BGBl. III Nr. 162/1998 (NR: GP XX RV 768 AB 875 S. 88. BR: AB 5549 S. 631. )
von dem Wunsche geleitet, die gegenseitigen Beziehungen auf dem Gebiete der sozialen Sicherheit zu regeln,
sind übereingekommen, folgendes Abkommen zu schließen:
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 22. September 1998 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 36 Abs. 2 mit 1. Oktober 1998 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.