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Geschäftsordnung der Interministeriellen · Geschäftsordnung der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen gemäß dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz

§ 6 Geschäftsordnung der InterministeriellenAblauf der Sitzungen – Verhandlungsführung

En vigueurTexte officiel

(1) Die Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Sitzungen, stellt die gefaßten Beschlüsse fest und erteilt in der Reihenfolge der Meldungen das Wort.

(2) Die Vorsitzende hat auf eine rasche und erschöpfende Erledigung der Tagesordnung hinzuwirken.

(3) Aus dem Kreis der Mitglieder kann die Vorsitzende eine Berichterstatterin für eine bestimmte Angelegenheit bestimmen.

(4) Die Vorsitzende kann die Sitzung auch unterbrechen und zur Behandlung einzelner Tagesordnungspunkte vertagen.