Errichtung eines „Salzburger Festspielfo · Errichtung eines „Salzburger Festspielfonds“
§ 5 Errichtung eines „Salzburger Festspielfo
Organe des Fonds sind:
a) Die Delegiertenversammlung,
b) das Kuratorium,
c) das Direktorium.
Errichtung eines „Salzburger Festspielfo · Errichtung eines „Salzburger Festspielfonds“
Organe des Fonds sind:
a) Die Delegiertenversammlung,
b) das Kuratorium,
c) das Direktorium.