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Internationales Institut für Kältetechni · Internationales Institut für Kältetechnik

§ 20 Internationales Institut für Kältetechni

Der Direktor.

En vigueurTexte officiel

1. Das Institut steht unter der Führung eines Direktors, dem beamtete Funktionäre und Hilfspersonal zur Seite stehen.

2. Der Direktor wird in geheimer Wahl vom Exekutivkomitee gewählt. Seine Pflichten und Befugnisse sind in den Allgemeinen Vorschriften niedergelegt.

3. Der Direktor ist ex offo Sekretär der Generalversammlung, des Exekutivkomitees, des Leitungsausschusses und des Technischen Rates.