Internationales Institut für Kältetechni · Internationales Institut für Kältetechnik
§ 22 Internationales Institut für Kältetechni
Internationale Kongresse für Kältetechnik.
1. Das Institut übernimmt die Verantwortung für die Organisation eines Internationalen Kongresses für Kältetechnik, der normalerweise alle vier Jahre stattfinden soll.
2. Das Programm wird vom Exekutivkomitee genehmigt. Die Organisationsarbeiten können einem oder mehreren Mitgliedstaaten übertragen werden.