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Internationales Institut für Kältetechni · Internationales Institut für Kältetechnik

§ 29 Internationales Institut für Kältetechni

Rechtsfähigkeit – Privilegien und Immunitäten.

En vigueurTexte officiel

Das Institut genießt auf dem Gebiet jedes Mitgliedstaates jene Rechtsfähigkeit und jenen Status, die für die Ausübung seiner Funktionen und die Erreichung seiner Ziele notwendig sind, und zwar gemäß von Einzelabkommen, die mit den einzelnen Mitgliedstaaten vereinbart werden.