§ 11 Satzungen des Internationalen Studienzen
Rechtliche Stellung
Zum Inkraftreten vgl. Art. 15
Das Zentrum nimmt auf dem Hoheitsgebiet jedes seiner Mitglieder die rechtliche Stellung ein, der es für die Erreichung seiner Ziele und die Ausübung seiner Funktionen bedarf.
Das Zentrum darf Geschenke oder Legate annehmen.