Gründung österreichischer Informationsin · Gründung österreichischer Informationsinstitutionen
§ 0 Gründung österreichischer Informationsin
Für die mit einer BGBl. Nr. ausgewiesenen Staaten wurde eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt.
Republik Slowenien
Republik Kroatien, BGBl. Nr. 474/1996
Bundesrepublik Jugoslawien
Bosnien und Herzegowina
Ehem. Jugosl. Republik Mazedonien
ÜBEREINKUNFT ZWISCHEN DER BUNDESREGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER FÖDERATIVEN VOLKSREPUBLIK JUGOSLAWIEN ÜBER DIE GRÜNDUNG UND TÄTIGKEIT ÖSTERREICHISCHER NFORMATIONSINSTITUTIONEN IN JUGOSLAWIEN
StF: BGBl. Nr. 194/1962
BGBl. Nr. 282/1976
Die Bundesregierung der Republik Österreich und die Regierung der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien sind zum Zwecke, die Tätigkeit von Informationsinstitutionen Österreichs in der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien zu regeln, wie folgt übereingekommen:
Diese Übereinkunft wurde gemäß ihrem Artikel 8 durch Notenwechsel mit Wirksamkeit vom 17. April 1962 in Kraft gesetzt.