Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

Abkommen über die Zusammenarbeit auf den · Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft (Polen)

§ 8 Abkommen über die Zusammenarbeit auf den

Artikel 8

En vigueurTexte officiel

Die Vertragsstaaten werden zum Zwecke der Verbreitung der Kenntnis der Sprache und Literatur des anderen Staates den Austausch von fachlich geeigneten Lehrpersonen, den Austausch von entsprechenden Lehrmitteln sowie die Teilnahme an Sommerkursen fördern.