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Förderung der Erwachsenenbildung und des · Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln

§ 6 Förderung der Erwachsenenbildung und desUnabhängigkeit der Förderungsempfänger

ABSCHNITT I ABSCHNITT römisch eins

En vigueurTexte officiel

Bei den Förderungsmaßnahmen hat der Bund die Unabhängigkeit der Förderungsempfänger hinsichtlich der Programm- und Lehrplangestaltung, der pädagogischen Methoden und der Auswahl der Mitarbeiter zu wahren. Förderungsbedingungen, die in diese Bereiche eingreifen, sind unzulässig.