§ 2 Postpromotionelle Ausbildung luxemburgis
Artikel 2
Die Österreichische Ärztekammer hat luxemburgischen Staatsangehörigen, die ihre turnusärztliche Ausbildung in Österreich absolviert und einen entsprechenden Erfolgsausweis gemäß § 2e oder § 2f des Österreichischen Ärztegesetzes vorgelegt haben, über Ansuchen zu bescheinigen, daß sie eine Ausbildung absolviert haben, die österreichische Staatsbürger zur Berufsausübung als praktischer Arzt oder Facharzt in Österreich berechtigt.
Renvoie à
- Postpromotionelle Ausbildung luxemburgis Art. 2e
- Postpromotionelle Ausbildung luxemburgis Art. 2f