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Wellenausbreitung auf Satellit-Erde-Funk · Wellenausbreitung auf Satellit-Erde-Funkstrecken (COST-Aktion 205)

§ 5 Wellenausbreitung auf Satellit-Erde-Funk

ABSCHNITT 5

En vigueurTexte officiel

(1) Der Generalsekretär des Rates der Europäischen Gemeinschaften teilt allen Unterzeichnern den Zeitpunkt der Unterzeichnungen dieser gemeinsamen Absichtserklärung sowie den Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens mit und übermittelt ihnen alle im Rahmen dieser gemeinsamen Absichtserklärung bei ihm eingegangenen Informationen.

(2) Diese gemeinsame Absichtserklärung wird beim Generalsekretariat des Rates der Europäischen Gemeinschaften hinterlegt. Der Generalsekretär übermittelt jedem Unterzeichner eine beglaubigte Abschrift.

Geschehen zu Brüssel am vierundzwanzigsten Juli neunzehnhundertachtzig.