Anerkennung weiterer akademischer Grade · Anerkennung weiterer akademischer Grade (Italien)
§ 0 Anerkennung weiterer akademischer Grade
Notenwechsel über die gegenseitige Anerkennung weiterer akademischer Grade zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik samt Beilage
StF: BGBl. Nr. 448/1982 idF BGBl. Nr. 314/1984 (DFB) (NR: GP XV RV 600 AB 682 S. 74. BR: S. 410. )
Die Ermächtigung zur Abgabe der im Notenwechsel vorgesehenen Mitteilung wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Vizekanzler gegengezeichnet; der Notenwechsel tritt am 18. September 1982 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Beilage wird genehmigt.