Schulpflichtgesetz 1985 · Schulpflichtgesetz 1985
§ 4 Schulpflichtgesetz 1985Öffentliche und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestattete Schulen
B. Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht durch den Besuch von öffentlichen oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schulen
Unter den in den §§ 5 bis 10 genannten Schulen sind öffentliche oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestattete Schulen zu verstehen.
Renvoie à
- Schulpflichtgesetz 1985 Art. 10
- Schulpflichtgesetz 1985 § 5