§ 11 Teilnahme Österreichs am Datenrelais-Sat
Artikel 11
Der Programmrat bestätigt anhand eines Berichtes der Organisation den Abschluß des Vorbereitungsprogramms. Die Organisation notifiziert dies schriftlich den Teilnehmerstaaten.
Artikel 11
Der Programmrat bestätigt anhand eines Berichtes der Organisation den Abschluß des Vorbereitungsprogramms. Die Organisation notifiziert dies schriftlich den Teilnehmerstaaten.