§ 5 Abkommen über die Zusammenarbeit auf den
Artikel 5
Die Republik Österreich ermutigt zu Ansuchen qualifizierter tunesischer Kandidaten um Aufnahme an die Diplomatische Akademie in Wien.
Artikel 5
Die Republik Österreich ermutigt zu Ansuchen qualifizierter tunesischer Kandidaten um Aufnahme an die Diplomatische Akademie in Wien.