Zeugnisformularverordnung · Zeugnisformularverordnung
§ 10 Zeugnisformularverordnung
2. Abschnitt Zeugnisse, Schulbesuchsbestätigungen
Bei Besuch eines Unterrichtes, der im Rahmen eines Schulversuches geführt wird, kann ein darauf hinweisender Vermerk in das Zeugnis, gegebenenfalls unter Zitierung des Schulversuchsplanes, aufgenommen werden.
Historique des modifications
- In Kraft seit 2026-01-21