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Regulierung des Rheines von der Illmündu · Regulierung des Rheines von der Illmündung bis zum Bodensee

§ 10 Regulierung des Rheines von der Illmündu

En vigueurTexte officiel

Für die Durchführung der nach den Beschlüssen der Internationalen Rheinregulierungskommission noch auszuführenden gemeinsamen Regulierungswerke sind zwei Bauleitungen, und zwar die österreichische Rheinbauleitung in Bregenz und die schweizerische Rheinbauleitung in Rorschach bestellt, die seitens der Rheinregulierungskommission in zweckentsprechender Verteilung mit der Ausführung der Bauten betraut werden. Dabei sind sämtliche mit dem Diepoldsauer Durchstich im Zusammenhang stehenden Arbeiten der schweizerischen Bauleitung zuzuweisen.

Jede dieser Bauleitungen ist einem von der betreffenden Regierung bestellten Ingenieur als Bauleiter übertragen.

Von den vorerwähnten Bauleitern werden gemäß der von der Internationalen Rheinregulierungskommission jeweils aufgestellten Dienstesinstruktion die zukommenden Geschäfte mit Unterstützung des ihnen nach Bedarf beigegebenen Personals besorgt.