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Satzung der Europäischen Kommission zur · Satzung der Europäischen Kommission zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche

§ 8 Satzung der Europäischen Kommission zur Geschäfts- und Finanzordnung

ARTIKEL VIII ARTIKEL römisch acht

En vigueurTexte officiel

Soweit mit den Bestimmungen dieser Satzung vereinbar, soll sich die Kommission, im Einvernehmen mit dem Generaldirektor der Organisation, eine Geschäftsordnung und eine Finanzordnung geben, die im Einklang mit Geschäftsordnung und Finanzordnung der Organisation stehen sollen.