Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

Schutz des Wasservorkommens im Schneeber · Schutz des Wasservorkommens im Schneeberg-, Rax- und Schneealpengebiet

§ 7 Schutz des Wasservorkommens im Schneeber

En vigueurTexte officiel

(1) Die Begrenzung des Widmungsgebietes ist in der Anlage dieser Verordnung festgehalten. Verläuft die Grenze in Gewässern, gehören diese noch zum Widmungsgebiet.

(2) Bei den Ämtern der niederösterreichischen und steiermärkischen Landesregierung, bei den Bezirkshauptmannschaften Neunkirchen, Wiener Neustadt und Mürzzuschlag, beim Magistrat der Stadt Wien (Magistratsabteilung 31 – Wasserwerke) und bei den Gemeindeämtern Payerbach, Prigglitz, Puchberg am Schneeberg, Reichenau an der Rax, Schwarzau im Gebirge, Sieding, Vöstenhof, Gutenstein, Altenberg an der Rax, Kapellen und Neuberg an der Mürz ist eine Karte nach Abs. 1 aufzulegen.