Gasförmige Füllstoffe für Spielzeugluftb · Gasförmige Füllstoffe für Spielzeugluftballons
§ 2 Gasförmige Füllstoffe für Spielzeugluftb
Gemäß § 28 Abs. 1 lit. d LMG 1975 ist es verboten, Spielzeugluftballons, deren Füllung nicht der Vorschrift des § 1 entspricht, in Verkehr zu bringen.
Renvoie à
- Gasförmige Füllstoffe für Spielzeugluftb § 1
- Gasförmige Füllstoffe für Spielzeugluftb Art. 28