Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

Verbot von halogenierten Biphenylen, Ter · Verbot von halogenierten Biphenylen, Terphenylen, Naphthalinen und Diphenylmethanen

§ 6 Verbot von halogenierten Biphenylen, TerMeldepflicht

En vigueurTexte officiel

(1) Der Verwender hat elektrische Betriebsmittel, die nach § 4 Abs. 1 und 2 kennzeichnungspflichtig sind, dem Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie bis spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten dieser Verordnung unter genauer Angabe seines Namens, des Standorts, des Gerätetyps sowie der Art und Menge der im Gerät enthaltenen PCB-haltigen Flüssigkeit schriftlich zu melden.

(2) Der Verwender hat elektrische Betriebsmittel, die nach § 5 Abs. 3 kennzeichnungspflichtig sind, dem Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie unmittelbar nach dem Vorliegen des Ergebnisses einer Analyse nach § 5 Abs. 1, spätestens aber bis 31. Dezember 1996, unter genauer Angabe seines Namens, des Standorts, des Gerätetyps, der Füllmenge und des Ergebnisses der Analyse nach § 5 Abs. 1 schriftlich zu melden.