§ 82 GTGVorsitzender
V. ABSCHNITT römisch fünf. ABSCHNITT Gentechnikkommission und Gentechnikbuch
Der Vorsitzende der Kommission ist der Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen, der stellvertretende Vorsitzende ist der Vertreter des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Historique des modifications
- In Kraft seit 2004-11-17