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Gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrop · Gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen (Liechtenstein)

§ 16 Gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrop

Kündigung

En vigueurTexte officiel

Dieses Abkommen wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann jederzeit schriftlich auf diplomatischem Wege gekündigt werden; es tritt sechs Monate nach dem Zugang der Kündigung außer Kraft.