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Rebenverkehrsgesetz 1996 · Rebenverkehrsgesetz 1996

§ 8 Rebenverkehrsgesetz 1996Anforderungen für die Kontrolle von Standardvermehrungsgut

3. ABSCHNITT Verkehrsfähigkeit von Vermehrungsgut

En vigueurTexte officiel

Standardvermehrungsgut hat für die Kontrolle folgende Anforderungen zu erfüllen:

1. es stammt aus sortenechten und sortenreinen Mutterrebenbeständen,

2. es ist bestimmt

a) zur Erzeugung von Pflanzgut oder von Pflanzenteilen, die zur Traubenerzeugung dienen, oder

b) zur Erzeugung von Trauben und

3. der Mutterrebenbestand, aus dem das Standardvermehrungsgut gewonnen wurde, und das Standardvermehrungsgut erfüllen die Voraussetzungen, die der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft durch Verordnung festzulegen hat.

Historique des modifications
  • In Kraft seit 2002-07-20