Donauschutzübereinkommen · Donauschutzübereinkommen
§ 26 DonauschutzübereinkommenRatifikation, Annahme oder Genehmigung
Artikel 26
Dieses Übereinkommen bedarf der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung. Die Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunden werden bei der Regierung von Rumänien hinterlegt, die als Depositar für dieses Übereinkommen tätig wird.