§ 6 Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpe
ARTIKEL 6
Für die Kündigung dieses Beitrittsprotokolls ist die Kündigung der Alpenkonvention erforderlich.
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Für die Kündigung dieses Beitrittsprotokolls ist die Kündigung der Alpenkonvention erforderlich.