Internationale Meter-Convention · Internationale Meter-Convention
§ 8 Internationale Meter-ConventionArtikel 8.
Die internationale Urmaße und Normale sowie die Nebennormale werden im Bureau verwahrt. Der Zutritt zum Aufbewahrungsort ist ausschließlich dem Internationalen Komitee vorbehalten.
Historique des modifications
- In Kraft seit 1926-12-15